Die Formulare für die Beantragung von Finanzmitteln aus dem Innovationsfonds des Kirchenkreises Essen sind da

Die Antragsformulare für die Bewilligung von Finanzmitteln aus dem Innovationsfonds des Kirchenkreises zur Umsetzung der Kirchenkreiskonzeption wurden veröffentlicht! Um Finanzmittel aus dem Innovationsfonds zu beantragen, sind die folgenden drei Dateien wichtig:

Leitfaden mit Erläuterungen und Entscheidungskriterien (PDF-Datei)
Antragsformular (PDF-Datei)
Anlage zum Antragsformular (Excel-Datei)

Für die Beantragung speichern Sie die Word-und die Excel-Datei nach dem Öffnen auf Ihrem Computer, füllen die Felder entsprechend aus und versenden die ausgefüllten Dateien als Anlagen zu einer Mail an

kirchenkreiskonzeption@evkirche-essen.de.

Erläuterungen dazu und eine Übersicht über die Kriterien, nach denen der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Essen über die Bewilligung von Finanzmitteln entschieden wird, finden Sie im Leitfaden.

Formal gilt für die Antragsstellung: Die Anträge können jeweils in halbjährlichen Phasen (zwei Stichtage pro Jahr) gestellt werden. Die Frist für die erste Phase beginnt am 01.07.2017. Die Dauer der Antragsphase beträgt jeweils ein halbes Jahr und endet somit – in der ersten Phase – am 31.12.2017. Es schließen sich jeweils halbjährliche Phasen der Antragsstellung an (1.1.2018; 1.7.2018; 1.1.2019 etc.). Über die Anträge entscheidet der Kreissynodalvorstand jeweils in den ersten fünf Monaten nach Beendigung der jeweiligen halbjährlichen Frist. Der Zeitplan der Antragsfristen staffelt sich im Überblick wie folgt:

1. Phase: 01.07.2017 bis 31.12.2017 | Antragsphase
Entscheidungsphase: abgeschlossen

2. Phase: 01.01.2018 bis 30.06.2018 | Antragsphase
Entscheidungsphase: abgeschlossen

3. Phase: 01.07.2018 bis 31.12.2018 | Antragsphase
01.01.2019 bis 31.05.2019 | Entscheidungsphase

4. Phase: 01.01.2019 bis 30.06.2019 | Antragsphase
01.07.2019 bis 30.11.2019 | Entscheidungsphase

5. Phase: 01.07.2019 bis 31.12.2019 | Antragsphase
01.01.2020 bis 31.05.2020 | Entscheidungsphase

Tendenziell werden die zur Verfügung stehenden Mittel auf drei Jahre aufgeteilt (Zeitraum 2017/2018 bis 2020). Um verschiedenen Antragsmöglichkeiten gerecht zu werden, wird zunächst keine feste Deckelung vorgenommen. Anträge, die von einem mehrjährigen Projekt ausgehen, können auch in mehreren Abschnitten gefördert werden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Blatt „Leitfaden“.

Bei Rückfragen rund um die Antragsstellung oder falls Beratungsbedarf besteht, können Sie sich per Mail unter kirchenkreiskonzeption@evkirche-essen.de an die Mitglieder des Arbeitskreises Zukunft wenden – oder auch direkt an Pfarrerin Michaela Langenheim: Telefon: 0173 2688332, Mail michaela@langenheim.de.

Michaela Langenheim für den Arbeitskreis Zukunft

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